1. Erweitertes Pfandrecht Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an, den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht, kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten,Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
2. Abnahme Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers,soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.Abholung Der Auftraggeber ist verpflichtet,den Auftragsgegenstand innerhalb von 5 Werktagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen. Für die bekannt Gabe der Fertigstellung, zählt eine Mitteilung per, E-Mail,WhatsApp,Nachricht über die Portale wie z.B. Ebay-Kleinanzeigen oder per Fax. Im Falle der Nichtabnahme, kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten,die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 3 Werktage. Die zur Reparatur abgegeben Fahrzeuge oder Geräte, bleiben bis zur Vollständigen Bezahlung (Pfandrecht) vor Ort.
4. Abnahmeverzug Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen, diese Beträgt 10,00€ pro Tag für Motorroller,Mofa,s und Fahrräder, für Kleingeräte beträgt die Gebühr 5,00€ pro Tag, Kraftfahrzeuge (PKW,s US-Cars) und Anhänger wird eine Aufbewahrungsgebühr von 15,00€ pro Tag berechnet. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Nach Abnahmeverzug von mehr als 4 Wochen bei Kleingeräten,Roller,Mofa geht dieses nach Fertigstellungsanzeige, automatisch in den Besitz des Auftragnehmers über, jeglicher Anspruch auf den Auftragsgegenstand geht verloren. Bei Kraftfahrzeugen (PKW,s, US-Cars) und Anhängern gilt eine Frist von 8 Wochen. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Auftragsannahme Bei der Auftragsannahme wird eine Auftragsbestätigung ausgefüllt, in der Auftragsbestätigung wird genau festgehalten welche Arbeiten auszuführen sind. Der Kunde erhält eine Kopie der Auftragsbestätigung, zusätzliche Arbeiten müssen immer schriftlich bestätigt werden, mündliche absprachen sind gegenstandslos. Beanstandungen sind dem Unternehmen bin 4 Wochen nach Übergabe, anzuzeigen und bedarf der schriftlichen Form und wird vom Unternehmen gegengezeichnet oder per Email an; Car-Design-More@T-Online.de Nach Ablauf der 4 Wochen Frist besteht kein Anspruch mehr auf Nachbesserungen. Die Fahrzeugübergabe wird mit Datum, auf der Auftragsbestätigung vermerkt und muss vom Kunden gegengezeichnet werden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedinungen werden mit Auftragserteilung angenommen und sind so mit Akzeptiert worden, zu dem liegen diese auch im Unternehmen zur Einsicht aus. 6. Sonderanfertigungen und Sonderarbeiten Jede Sonderanfertigung ist vom Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen ein Widerrufsrecht besteht nicht. Sonderanfertigungen bzw. auf speziellen Kundenwunsch gefertigte Produkte sind gemäß § 312d Abs. 4, Satz 1 BGB von dem Widerrufsrecht ausgeschlossen. Einige Beispiele welche Artikel zur Sonderanfertigung zählen: Aufsitzmäher Anhänger Lautsprecherbau Beschriftung Spoiler Stoßstangen Kofferraum ausbauten Lautsprecher Hutablagen Steuergeräte Flashungen (auch bei erfolglosen Ergebnis) 3D Drucken Steuergeräte Reparatur (auch bei erfolglosen Ergebnis) Motorumbauten (Tunning) Eine Rückzahlung der Vereinbarten Summe ist ausgeschlossen, mit Auftragserteilung bzw. Zahlung der Summe erkennen Sie die AGB,s an. 7. Inhaber Car Design and More David Thies Marktplatz.4D 26954 Nordenham
Stand 2024
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